Reform der Grundsteuer: Eine Be- oder Entlastung?

Die Grundsteuer, eine Steuer, die in der Regel vierteljährlich, auf Grundbesitz für den jeweiligen Eigentümer zu zahlen ist, wird reformiert. Die Grundsteuer ist eine Einkommensquelle von rund 15 Milliarden Euro jährlich und eine der größten Einnahmequellen der Kommunen.

Bisher wurde das sogenannte Einheitswertverfahren genutzt, um die Höhe der zuzahlenden Summe zu berechnen. Die Zahlen für dieses Verfahren sind jedoch völlig veraltet und nicht angepasst an die Entwicklung der Immobilienpreise in den letzten Jahrzehnten.

Außerdem bemängelte das Bundesverfassungsgericht, dass es im Osten und Westen unterschiedliche Grundlagen (Zahlen) für die Ermittlung gibt und es somit ein Widerspruch des Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegt.

Das Bundesverfassungsgericht veranlaßte deshalb, dass die Regierung bis zum 31.12.2019 eine neue Reglung zur Grundsteuer verabschiedet, die ab dem 01.01.2025 in Kraft treten soll.

Bayern hat bei den Verhandlungen als einziges Bundesland die sogenannte Öffnungsklausel gefordert. Die Forderungen wurden akzeptiert, sodass die Bundesländer durch die neue Regelung unabhängig von den anderen Bundesländern eigene Regelungen treffen dürfen.

Im Gegensatz zu der derzeitigen Methode soll in Zukunft eine Methode verwendet werden, die deutlich aktueller ist. Die Berechnung erfolgt mit folgenden Werten:

Wert x Steuermesszahl x Hebesatz

Wert:

  • Bodenrichtwert und statistisch ermittelbare Nettokaltmiete vor Ort.

  • Faktoren wie Lage, Art und Alter des Gebäudes.

Steuermesszahl:

  • Senkung auf circa 1/10 des bisherigen Faktors.

  • Trägt die Rechnung der seit damals gestiegenen Immobilienpreise.

  • Steuermesszahl soll sozialen Wohnungsbau und gerechtes Wohnen mit weniger Grundsteuerbelastung ermöglichen.

Hebesatz:

  • Kommunen sollen den Steuersatz individuell festlegen können.

  • Ziel hierbei ist, dass die Kommune in der Gesamtheit nicht mehr Geld durch die Grundsteuer einnimmt als bisher.

Das bedeutet also, dass die Grundsteuer nicht erhöht wird, aber für verschiedene Bevölkerungsgruppen wird es Anpassungen nach untern als auch nach oben geben.

In Zukunft müssen auch nicht mehr nur die Eigentümer die Steuerlast tragen, sondern auch die Mieter, denn zukünftig wird die Grundsteuer als Posten in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.

Tendenziell kann man sagen, dass Wohnen in den ländlicheren Regionen im Altbau günstiger werden wird und in Neubauten in der Stadt teurer.

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Immobilienpreise: Welche Faktoren beeinflussen die Immobilienpreise?

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